Rechtsprechung
   BGH, 09.07.1959 - V BLw 33/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,6575
BGH, 09.07.1959 - V BLw 33/58 (https://dejure.org/1959,6575)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1959 - V BLw 33/58 (https://dejure.org/1959,6575)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1959 - V BLw 33/58 (https://dejure.org/1959,6575)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,6575) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.10.1955 - V BLw 24/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.07.1959 - V BLw 33/58
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 11. Oktober 1955 (V BLw 24/55) dargelegt, daß die Versagungsgründe des Art. 111 Abs. 5 BrMilRegVO Nr. 84 nicht gleichbedeutend sind mit dem allgemein gehaltenen Begriff des entgegenstehenden öffentlichen Interesses, der in § 8 Abs. 1 HessDV 2. KRG Nr. 45 durch Anführung von Beispielsfällen erläutert wird.
  • BGH, 20.10.1954 - V BLw 58/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.07.1959 - V BLw 33/58
    Der Senat hat ferner in seinem Beschluß vom 20. Oktober 1954 (V BLw 58/54), der die Versagung des rechtlichen Gehörs zum Gegenstand hatte, ausgesprochen, daß die Rechtsbeschwerde nur in den im § 24 LwVG vorgesehenen Fällen zulässig sei und, wenn keiner von ihnen gegeben sei, selbst dann nicht stattfinde, wenn einer der Tatbestände des § 551 ZPO, auf den § 27 Abs. 2 LwVG verweise, vorliegen sollte.
  • BGH, 14.07.1958 - V BLw 17/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.07.1959 - V BLw 33/58
    An dieser Auffassung hat der Senat in seiner Entscheidung vom 14. Juli 1958 (V BLw 17/58) festgehalten, in der er darauf hingewiesen hat, daß es letzten Endes zu einer allgemeinen Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde führen könnte, wenn man dieses Rechtsmittel ohne das Vorliegen der Voraussetzungen des § 24 LwVG bei schweren Verletzungen des materiellen oder des formellen Rechts zulassen wollte, da es schlechterdings nicht möglich sei, zwischen schwereren und leichteren Gesetzesverletzungen eine scharfe Grenze zu ziehen.
  • BGH, 03.05.1956 - V BLw 7/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.07.1959 - V BLw 33/58
    Das würde auch, wie der Senat in seiner Entscheidung vom 3. Mai 1956 (V BLw 7/56), in dem es sich ebenfalls um einen Landerwerb durch eine Stadtgemeinde handelte, ausgesprochen hat, angesichts der Vielzahl der gegebenen Möglichkeiten kaum durchführbar sein.
  • BVerfG, 22.07.1958 - 1 BvR 113/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BGH, 09.07.1959 - V BLw 33/58
    Die Antragsgegnerin beruft sich für ihre Ansicht auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juli 1958 (NJW 1958, 1436).
  • BGH, 04.07.1957 - V BLw 66/56

    Abweichungsrechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 09.07.1959 - V BLw 33/58
    Das Beschwerdegericht soll nach der Ansicht der Antragsgegnerin ferner von der Entscheidung des Senats vom 4. Juli 1957 (V BLw 66/56, BGHZ 25, 96, 108 = RdL 1957, 241 = NJW 1957, 1519) abgewichen sein, in der der Rechtssatz aufgestellt sei, daß die Veräußerung eines Hofes an einen Nichtlandwirt nicht genehmigt werden könne, wenn Interessenten aus dem Kreise der Landwirtschaft vorhanden seien.
  • BGH, 07.01.1957 - II ZB 23/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.07.1959 - V BLw 33/58
    Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Beschluß vom 7. Januar 1957 (II ZB 23/56, NJW 1957, 713) dargelegt, dadurch, daß die Verfassungsbeschwerde nach § 90 Abs. 2 BVerfGG erst nach Erschöpfung des Rechtsweges gegeben sei, würden die gesetzlichen Vorschriften über den Rechtsweg nicht berührt, es werde nicht etwa eine vom Gesetz nicht vorgesehene Möglichkeitzur Einlegung eines Rechtsmittels begründet.
  • BGH, 07.12.1954 - V BLw 47/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.07.1959 - V BLw 33/58
    Diese meint, das Beschwerdegericht sei von der Entscheidung des Senats vom 7. Dezember 1954 (V BLw 47/54, RdL 1955, 39) abgewichen; denn in ihr sei gesagt, daß wenn ein gesetzlicher Versagungsgrund vorliege, die Genehmigung nicht erteilt werden dürfe, es sei denn, daß der Versagungsgrund durch eine Bedingung oder Auflage beseitigt werden könne.
  • BGH, 22.06.1954 - V BLw 18/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.07.1959 - V BLw 33/58
    Der II. Zivilsenat hat sich damit der Rechtsprechung des beschließenden Senats angeschlossen, der bereits in seiner Entscheidung vom 22. Juni 1954 (V BLw 18/54) ausgeführt hat, ein allgemeiner Rechtssatz des Inhalts, daß die Verletzung einer grundlegenden Verfahrensvorschrift eine sonst verschlossene Instanz eröffne, bestehe nicht.
  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 19/62

    Rechtsmittel

    Für die Rechtsbeschwerde in Landwirtschaftssachen hat dies der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs im Beschluß vom 6. Dezember 1960 (LM Nr. 25 zu § 25 LwVG) ausgesprochen unter ausdrücklicher Bestätigung seiner früheren Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 22. Juni 1954, V BLw 18/54, S. 6; vom 20. Oktober 1954, V BLw 18/54, S. 11, 12; vom 14. Juli 1958, V BLw 17/58, S. 5 und vom 9. Juli 1959, V BLw 33/58, S. 12) sowie unter Hinweis auf den Beschluß des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 7. Januar 1957 (NJW 1957, 713).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht